Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 07.11.2025
Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Z.E.S. Elektrotechnik – Zukunftsorientierte Energiesysteme (Inhaber: Florian Klotz), nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „wir“, gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und Verbrauchern (§ 13 BGB), nachfolgend „Auftraggeber“.
- Geltungsbereich, Vertragsgrundlagen
- Diese AGB gelten für Werk‑, Dienst‑ und Kaufleistungen des Elektro‑ und Gebäudetechnikhandwerks (u. a. Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Wartung, E‑Check/DGUV‑V3, § 14a‑Anbindung, Wallboxen, PV‑Anlagen inkl. Speicher/EMS sowie kleinere Reparatur‑/Servicearbeiten).
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
- Soweit schriftlich vereinbart, kann die VOB/B (in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung) ergänzend Anwendung finden. Bei Widersprüchen geht eine individuell getroffene Vereinbarung der VOB/B und diesen AGB vor.
- Individuelle Vereinbarungen in Angebot, Auftragsbestätigung und benannten Anlagen haben Vorrang vor diesen AGB; Anlagen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich aufgeführt und übergeben werden.
- Vertragsschluss. Ein Vertrag kommt zustande durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, die Annahmeerklärung des Auftraggebers in Textform (z. B. E-Mail) oder konkludent durch Beginn der Ausführung/Lieferung. Individuelle Vereinbarungen im Angebot/der Auftragsbestätigung gehen vor.
- Angebote, Preise, Leistungsumfang
Angebote, Preise, Leistungsumfang
- Unsere Angebote sind – sofern nicht anders ausgewiesen – 30 Tage ab Angebotsdatum verbindlich. Druck‑/Rechenfehler bleiben vorbehalten.
- Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie – sofern ausgewiesen – Anfahrts‑, Rüst‑, Entsorgungs‑, Hebe‑/Gerüst‑ und sonstiger Nebenkosten. Nicht im Angebot enthaltene behördliche Gebühren, Netzbetreiber‑Kosten (z. B. Zählerwechsel, § 14a‑Einrichtung), Prüf‑/Abnahmegebühren etc. trägt der Auftraggeber.
- Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot/Auftragsbestätigung. Nicht umfasst sind insbesondere Maurer‑, Maler‑, Verputz‑, Spachtel‑, Fliesen‑, Trockenbau‑, Dachdecker‑, Abdicht‑, Holz‑ und sonstige Bau‑Nebenarbeiten. Von uns erforderliche Öffnungen/Schlitze/Fixierungen werden nur bautechnisch erforderlich hergestellt und bauseits fachgerecht verschlossen/oberflächenfertiggestellt. Wir schulden kein optisches Finish (Anstrich, Tapete, Strukturangleichungen, Putzbild etc.).
- Kleinere Beschädigungen (z. B. Abplatzungen an Putz/Stein, Deckenausbrüche, Bohrlöcher, Kratzer) sind technisch nie vollständig vermeidbar und gelten – soweit sie den vertragsgemäßen Gebrauch nicht beeinträchtigen – als hinzunehmende Begleiterscheinungen der Werkleistung; deren fachgerechte Instandsetzung/Endbearbeitung ist nicht geschuldet und bauseits zu veranlassen.
- Kundenseitig beigestellte Komponenten (z. B. PV‑Module, Unterkonstruktionen, Wechselrichter, Wallboxen, Smart‑Home‑/Netzwerk‑/EMS‑Teile) werden ohne Gewähr für deren Eignung/Kompatibilität verbaut. Wir haften nicht für Funktions‑/Leistungs‑/Zulassungs‑/Garantie‑/Dokumentationsmängel beigestellter Teile; Mehr‑/Zusatzaufwand durch Inkompatibilitäten, fehlende Unterlagen/Software/Lizenzen/Updates oder falsche Dimensionierung wird nach Aufwand berechnet.
- Durchbrüche / Abdichtung an Außenbauteilen
Kernbohrungen/Durchbrüche durch Außenwände, Bodenplatten oder andere erdberührte Bauteile werden von uns ausschließlich zur Leitungsführung hergestellt. Bauwerksabdichtungen (z. B. gegen Bodenfeuchte/Drückwasser gem. DIN 18533) sind nicht Leistungsbestandteil und bauseits durch hierfür qualifizierte Fachbetriebe herzustellen. Von uns eingesetzte Standard-Kabel-/Rohrdurchführungen dienen der Führung/Grundabdichtung im Bauteil, nicht dem Ersatz einer fachgerechten Außenabdichtung oder eines Wand-/Futterrohr-Systems (z. B. Pressdichtung). Nacharbeiten an Putz/Wärmedämmung/Perimeterdämmung/Abdichtungssystemen sind nicht geschuldet.
- Mitwirkungspflichten, Baustellenvoraussetzungen
- Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und kostenfrei sicher: freien, sicheren Zugang; Strom, Wasser, Beleuchtung; Lager‑/Montageflächen; ggf. Gerüste/Hebezeuge; brandschutz‑/arbeitsschutzgerechte Bedingungen; klimatische Mindestbedingungen; Zugangsdaten/Netzwerk; statische/bauliche Freigaben; erforderliche Genehmigungen, Netzanschluss‑/Betreiberzustimmungen.
- Vorhandene Anlagen/Leitungen sind bauseits zu kennzeichnen. Verdeckte Leitungen/Einbauten können trotz Sorgfalt unentdeckt bleiben; Schäden hieran gehen nicht zu unseren Lasten, sofern uns kein Verschulden trifft.
- Gefahrstoffe (z. B. Asbest, KMF, PCB, Schimmel) sind vorab schriftlich mitzuteilen. Arbeiten in kontaminierten Bereichen sind ausgeschlossen, bis eine fachgerechte Sanierung/Freigabe vorliegt. Wartezeiten/Abbrüche sind zu vergüten.
- Abdichtungskonzept / Freigabe
Bei Durchbrüchen durch erdberührte Bauteile stellt der Auftraggeber rechtzeitig ein Abdichtungskonzept (z. B. Angaben zur Wasserbeanspruchungsklasse gem. DIN 18533, vorhandene Abdichtungslagen, WU-Konstruktion) sowie eine statische/bauliche Freigabe bereit und beauftragt die fachgerechte äußere Abdichtung bauseits. Erfolgt dies nicht, sind Wartezeiten, Sicherungs- und Abbruchleistungen gesondert zu vergüten; wir sind berechtigt, Arbeiten aus Sicherheits-/Haftungsgründen zu verweigern.
- Termine, Verzögerungen, höhere Gewalt
- Ausführungs‑ und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn schriftlich bestätigt. Teillieferungen/-leistungen sind zulässig.
- Bei höherer Gewalt (u. a. Lieferkettenstörungen, Streik, Epidemien, behördliche Auflagen, Ausfall von Vorlieferanten, extreme Witterung) verlängern sich Fristen angemessen; Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
- Verzögert sich die Leistung aufgrund fehlender Mitwirkung, unklarer Schnittstellen, bauseitiger Vorleistungen oder nachträglicher Änderungswünsche, sind Stillstand‑/Wartezeiten und Mehraufwände gesondert zu vergüten; vereinbarte Fristen verschieben sich entsprechend.
- Änderungen, Zusatzleistungen, Aufmaß
- Vom vereinbarten Umfang abweichende Leistungen (z. B. zusätzliche Steckdosen, Leitungswege, Prüfungen, Parametrierungen, Software‑/Netzwerkkonfiguration, Dokumentation) gelten als Zusatzleistungen und werden nach ortsüblichem Stunden‑/Einheitssatz oder gemäß Nachtragsangebot abgerechnet.
- Aufmaß/Erfassung erfolgt nach tatsächlich erbrachter Menge/Leistung; Änderungen am Leitungsweg, bauliche Hindernisse, anderer Geräte‑/Schrankbedarf etc. werden nach Aufwand/Einheit abgerechnet.
- Abnahme, Inbetriebnahme, Dokumentation
- Nach Fertigstellung zeigen wir die Abnahmebereitschaft an. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung unverzüglich abzunehmen; bei unwesentlichen Mängeln darf die Abnahme nicht verweigert werden. Inbetriebnahmen, Funktions‑/Sicherheitsprüfungen (z. B. E‑Check/DGUV‑V3) und Mess‑/Prüfprotokolle gelten als Abnahmehandlungen. Unterbleibt eine Abnahme ohne sachlichen Grund, gilt die Leistung nach 7 Kalendertagen als abgenommen.
- Mit Abnahme gehen Gefahr, Nutzen, Vergütungsfälligkeit und Beweislastumkehr gemäß Gesetz auf den Auftraggeber über. Betriebs‑/Bedienungsfehler, Dritt‑Parametrierungen, Netzwerk‑/WLAN‑/Internet‑/Cloud‑Störungen sowie Eingriffe anderer Firmen/Personen nach Abnahme liegen in der Sphäre des Auftraggebers.
- Wir übergeben die erforderliche Mindestdokumentation (z. B. Prüfprotokolle, Schaltpläne soweit vereinbart). Eine vollständige As‑Built‑Planung, CAD‑Dokumentation, Hersteller‑Apps/Cloud‑Accounts, Datenexporte oder offene Dateien sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.
- Gewährleistung/Mängel
- Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte; bei vereinbarter Anwendung der VOB/B gelten deren Fristen/Regeln. Verschleiß‑, Verbrauchs‑, Kalibrier‑, Software‑, Update‑ und Parametrierungs‑themen sind keine Mängel, soweit vertraglich nicht anders vereinbart.
- Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel binnen 14 Tagen nach Abnahme schriftlich zu rügen. Bei Unternehmern gilt § 377 HGB entsprechend.
- Nachbesserung hat Vorrang. Schlägt die Nachbesserung fehl, bestehen die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt bei Bauleistungen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, Schadensersatz im Rahmen dieser AGB). Eigenmächtige Eingriffe vor unserer Nachbesserungsmöglichkeit lassen Ansprüche entfallen.
- Beigestellte Teile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Herstellergarantien bleiben unberührt und sind direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen, sofern nicht anders vereinbart.
- Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit. Bei einfach fahrlässiger Pflichtverletzung haften wir nur für wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
- Haftung für entgangenen Gewinn, Produktions‑/Nutzungsausfall, Datenverlust, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
- Für Netzbetreiber‑/Zähler‑/Backend‑/Cloud‑/Internet‑Verfügbarkeit, fremde Software‑/Firmware‑Updates, Smart‑Home‑Funkstörungen, WLAN‑/LAN‑/Mobilfunk‑Abdeckung, EMS‑/Schnittstellen‑Kompatibilität (herstellerübergreifend) sowie Drittsysteme übernehmen wir keine Haftung; Beratungen hierzu erfolgen nach bestem Wissen.
- Maler‑/Putz‑/Oberflächenarbeiten sowie Feinreparaturen sind nicht Bestandteil unserer Leistung (vgl. Ziff. 2.3/2.4) und werden nicht geschuldet; hierfür keine Haftung.
- Feuchteschäden
Für Feuchte-/Wassereintritt infolge fehlender, unzureichender oder unsachgemäßer bauseitiger Abdichtung/Anschlussdetails (Außenabdichtung, Perimeterdämmung, Dichtmanschetten, Wanddurchführungen, Futterrohre/Pressdichtungen etc.) wird nicht gehaftet. Unsere Haftung bleibt auf eigenes Verschulden im engen Leistungsbereich (Herstellung des Bohrlochs/Einbau der von uns geschuldeten Durchführung) beschränkt.
- Vergütung, Zahlungen, Eigentumsvorbehalt
- Zahlungen: 40 % Anzahlung bei Auftragserteilung (Materialdisposition), 50 % nach Lieferung der Hauptkomponenten, 10 % nach Abnahme, jeweils innerhalb 10 Kalendertagen ohne Abzug. Service‑/Kleinstaufträge: sofort netto.
- Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen und Mahnkosten nach Gesetz. Aufrechnungen/Zurückbehaltungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Verarbeitung/Einbau führt nicht zum Erlöschen des Vorbehalts; der Auftraggeber tritt etwaige Ersatzansprüche gegen Dritte an uns ab.
- Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatz/Außergeschäftsraum
- Schließen wir mit Verbrauchern außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel Verträge, besteht gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Belehrung. Bei Eil‑/Notdiensten kann das Widerrufsrecht erlöschen, wenn der Verbraucher ausdrücklich zustimmt, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen.
- Datenschutz, Vertraulichkeit
- Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Vertragserfüllung gemäß unserer Datenschutzerklärung (abrufbar auf unserer Website). Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugangsdaten/Passwörter sicher zu verwahren und uns Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
- Projektdaten (Fotos, Messwerte, Protokolle) dürfen wir zur Dokumentation, Gewährleistung und Nachweisführung speichern. Eine werbliche Nutzung erfolgt nur mit Einwilligung.
- Urheber‑/Nutzungsrechte
- An von uns erstellten Plänen, Zeichnungen, Software‑Parametrierungen, Texten und Dokumentationen behalten wir uns alle Rechte vor. Eine Nutzung/Weitergabe über den Vertragszweck hinaus bedarf unserer Zustimmung.
- Schlussbestimmungen
- Anwendbares Recht: deutsches Recht; UN‑Kaufrecht ausgeschlossen.
- Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten**: unser Geschäftssitz. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung; im Übrigen soll eine wirksame Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Besondere Vertragsbedingungen – E‑Check / DGUV‑V3 / Wiederholungsprüfungen
- Leistungsinhalt & Normen
Die Prüfung erfolgt als Sicht‑, Funktions‑, Mess‑ und Dokumentationsprüfung nach den jeweils einschlägigen VDE/DGUV‑Regeln (insb. VDE 0100‑600, VDE 0105‑100, DGUV Vorschrift 3) im prüfbaren Zustand der Anlagen/Betriebsmittel. Eine Demontage/Öffnung erfolgt nur, soweit sicherheitstechnisch geboten und bauseits freigegeben. - Abgrenzung / keine Instandsetzung
Prüfungen sind keine Instandsetzungs‑ oder Sanierungsleistungen. Festgestellte Mängel werden im Protokoll ausgewiesen; deren Beseitigung ist nicht Leistungsbestandteil und wird – sofern beauftragt – gesondert vergütet. - Zugang, Freischaltung, Stillstände
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig Zugang, Freischaltungen, Schlüssel, Ansprechpersonen und Betriebsstillstände sicher. Produktions‑/Nutzungsausfälle während Prüfungen sind keine Schadensersatzposition. - Sperrrecht / Gefahrenabwehr
Bei erheblicher Gefährdung sind wir berechtigt, Betriebsmittel zu sperren/nicht wieder in Betrieb zu setzen und hierüber zu dokumentieren. Wiederinbetriebnahme erst nach nachgewiesener Mängelbeseitigung. - Mess‑/Prüfbedingungen
Verdeckte, nicht zugängliche oder überbaut/fremd verschlossene Anlagenteile werden nicht geprüft; daraus resultierende Nichtfeststellungen sind keine Pflichtverletzung. Ersatzprüfungen nach Mängelbeseitigung sind separate Leistungen. - Dokumentation & Fristen
Wir übergeben ein Prüfprotokoll mit Klassifizierung. Prüffristen/Organisation (Wiederholungsprüfungen) liegen in der Verantwortung des Auftraggebers; auf Wunsch bieten wir Termin‑Erinnerungen als gesonderte Leistung an.
Besondere Vertragsbedingungen – Arbeiten an Windenergieanlagen (WEA)
(gilt ausschließlich B2B; Verbraucheraufträge sind ausgeschlossen)
- Geltungsbereich / Rollen
Leistungen an Onshore‑WEA namhafter Hersteller erfolgen als Service‑/Montage‑/Prüf‑ und Inbetriebnahmeleistungen ohne Verfügbarkeits‑ oder Leistungszusagen. OEM‑Garantie‑/Servicebedingungen des Herstellers und Betreiber‑Vorgaben haben Vorrang; wir arbeiten innerhalb der vom Betreiber freigegebenen „Permit‑to‑Work“‑ und LOTO‑Prozesse. - Qualifikationen & Arbeitssicherheit
Arbeiten erfolgen nur bei bestehender Zutritts‑/Sicherheitsfreigabe (z. B. GWO‑/Höhen‑/Rettung‑/Ersthelfernachweise, Schaltberechtigungen). Fehlen Freigaben, ruht der Einsatz; Warte‑/Stillstandzeiten sind vergütungspflichtig. Persönliche und kollektive Schutzausrüstung, Rettungskonzepte und Method Statements (RAMS) richten sich nach Betreiber‑/OEM‑Vorgaben. - Wetter‑ und Zugangsabhängigkeit
Arbeiten sind wetterkritisch (Wind, Eis, Gewitter, Sicht). Sicherheitsbedingte Unterbrechungen/Abbrüche begründen keine Haftung; Zeit‑/Kostenverschiebungen gelten als vereinbart. - Schalthandlungen / HV
Schalthandlungen an Mittel‑/Hochspannungsanlagen erfolgen nur mit schriftlicher Schaltanweisung und Freigabe des Betreibers. Ohne Freigabe werden keine Schalthandlungen durchgeführt. - OEM‑Garantien / Beigestellte Teile
Eingriffe an OEM‑Systemen (SCADA, Pitch, Yaw, Converter, Trafo) erfolgen ohne Gewähr für das Fortbestehen von Herstellergarantien; hierfür ist der Betreiber verantwortlich. Beigestellte Komponenten werden unter Ausschluss der Verantwortung für Eignung/Kompatibilität verbaut; Mehr‑/Zusatzaufwand wird nach Aufwand vergütet. - Medien, Krane & Logistik
Zugangsmittel (Aufzüge, Steigschutz, Krane, Hubarbeitsbühnen), Schwerlastlogistik, Erdarbeiten/Wege und Hebezeuge stellt der Betreiber oder werden – wenn beauftragt – gesondert organisiert und berechnet. - Umwelt‑/Gefahrstoffe
Der Betreiber informiert vorab schriftlich über Gefahr‑ und Betriebsstoffe (Öle, Hydraulikflüssigkeiten, SF₆, Reinigungsmittel). Entsorgung/Abfallmanagement erfolgt bauseits oder gegen gesonderte Vergütung. - IT/Datenschutz/SCADA
Zugänge zum SCADA/Netzwerk stellt der Betreiber. Wir dokumentieren Eingriffe/Parameteränderungen im Log/Servicebericht. Daten bleiben Eigentum des Betreibers; wir erhalten ein einfaches Nutzungsrecht zur Dokumentation/Nachweisführung. - Haftung & Ausschlüsse (Zusatz)
Ergänzend zu § 8 der AGB haften wir nicht für Produktions‑/Einspeise‑/Verfügbarkeitsausfälle, Erlösminderungen, Grid‑Curtailment oder Pönalen/Vertragsstrafen, es sei denn, dies ist ausdrücklich vertraglich übernommen. Eine Leistungsgarantie/Uptime‑Garantie wird nicht geschuldet. - Vergütung / Stillstand / Reise
Abrechnung nach Einheitssätzen/Tagessätzen zzgl. Reise‑, Warte‑, Wetter‑ und Stillstandzeiten gemäß Angebot. Einsatzabbrüche aus Sicherheits‑/Freigabegründen werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.
Hinweis zu Markenbezeichnungen
Etwaig genannte Hersteller‑ oder Produktnamen sind eingetragene Marken der jeweiligen Rechteinhaber. Die Nennung dient ausschließlich der sachlichen Beschreibung unserer Leistungen. Es besteht keine gesellschaftsrechtliche Verbindung, Partnerschaft, Autorisierung oder sonstige wirtschaftliche Verflechtung mit den genannten Unternehmen.
